BITV 2.0 / WCAG 2.1 — Barrierefreiheit
BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit öffentlicher Websites. Sie verweist im Wesentlichen auf den internationalen Standard WCAG 2.1 Stufe AA.
Wer ist verpflichtet
Alle deutschen öffentlichen Stellen — Bund, Länder, Kommunen, ÖPNV, Universitäten, Sozialversicherungsträger. Stichtag: 23. September 2018 (neue Seiten) bzw. 23. September 2020 (bestehende Seiten).
Praktisch: Stadt-Websites müssen seit 2020 barrierefrei sein.
Was BITV/WCAG verlangt (Auszug)
| Bereich | Beispiel |
|---|---|
| Textalternative | Jedes Bild braucht alt-Text |
| Kontrast | Mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift |
| Tastatur-Navigation | Alle Funktionen ohne Maus erreichbar |
| Heading-Struktur | h1, h2, h3 in korrekter Hierarchie |
| Formular-Labels | Jedes Eingabefeld mit zugehörigem <label> |
| ARIA-Roles | Dynamische Komponenten korrekt für Screenreader markiert |
| Sprachattribut | lang="de" im <html>-Tag |
| Zoom auf 200% | Inhalt bleibt nutzbar |
Erklärung zur Barrierefreiheit
Jede Stadt-Website MUSS eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" haben — eine Seite, die transparent dokumentiert: Was ist konform? Was nicht? Wann wird es behoben? Wo melden Bürger:innen Probleme?
Fehlt diese Erklärung → klare BITV-Verletzung.
Automatisierte Tests
axe-core (Deque Systems) ist der De-facto-Standard für automatisierte WCAG-Prüfung. Erkennt ca. 30% aller WCAG-Verstöße automatisch — Rest braucht manuelle Prüfung.
Andere Werkzeuge: WAVE (WebAIM), Lighthouse-Accessibility, Pa11y.
In AmtsScore-Methodik (Dimension 4)
AmtsScore misst Barrierefreiheit auf 4 Stadt-Seiten (Startseite + 3 Dienstleistungs-Seiten):
- Anzahl axe-core-Verstöße
- WCAG-AA-Compliance-Quote
- Vorhandensein der Barrierefreiheits-Erklärung
Ergebnis ist eine Untergrenze (das was Maschinen erkennen). Volle manuelle Prüfung ist nicht skalierbar; AmtsScore identifiziert die schlechtesten Performer für gezielte tiefere Audits.