BITV 2.0 / WCAG 2.1 — Barrierefreiheit

BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit öffentlicher Websites. Sie verweist im Wesentlichen auf den internationalen Standard WCAG 2.1 Stufe AA.

Wer ist verpflichtet

Alle deutschen öffentlichen Stellen — Bund, Länder, Kommunen, ÖPNV, Universitäten, Sozialversicherungsträger. Stichtag: 23. September 2018 (neue Seiten) bzw. 23. September 2020 (bestehende Seiten).

Praktisch: Stadt-Websites müssen seit 2020 barrierefrei sein.

Was BITV/WCAG verlangt (Auszug)

Bereich Beispiel
Textalternative Jedes Bild braucht alt-Text
Kontrast Mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift
Tastatur-Navigation Alle Funktionen ohne Maus erreichbar
Heading-Struktur h1, h2, h3 in korrekter Hierarchie
Formular-Labels Jedes Eingabefeld mit zugehörigem <label>
ARIA-Roles Dynamische Komponenten korrekt für Screenreader markiert
Sprachattribut lang="de" im <html>-Tag
Zoom auf 200% Inhalt bleibt nutzbar

Erklärung zur Barrierefreiheit

Jede Stadt-Website MUSS eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" haben — eine Seite, die transparent dokumentiert: Was ist konform? Was nicht? Wann wird es behoben? Wo melden Bürger:innen Probleme?

Fehlt diese Erklärung → klare BITV-Verletzung.

Automatisierte Tests

axe-core (Deque Systems) ist der De-facto-Standard für automatisierte WCAG-Prüfung. Erkennt ca. 30% aller WCAG-Verstöße automatisch — Rest braucht manuelle Prüfung.

Andere Werkzeuge: WAVE (WebAIM), Lighthouse-Accessibility, Pa11y.

In AmtsScore-Methodik (Dimension 4)

AmtsScore misst Barrierefreiheit auf 4 Stadt-Seiten (Startseite + 3 Dienstleistungs-Seiten):

Ergebnis ist eine Untergrenze (das was Maschinen erkennen). Volle manuelle Prüfung ist nicht skalierbar; AmtsScore identifiziert die schlechtesten Performer für gezielte tiefere Audits.

Quellen