DSGVO + Cookie-Banner

Verwaltungs-Websites müssen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten — strenger als kommerzielle Sites, weil Bürger:innen oft keine Wahl haben, ob sie die Behörde nutzen.

Kernpflichten

Pflicht Was das bedeutet
Datenminimierung Nur Daten erheben, die wirklich gebraucht werden
Zweckbindung Daten dürfen nur für den deklarierten Zweck verwendet werden
Transparenz Datenschutzerklärung muss zugänglich + verständlich sein
Einwilligung Vor jedem Tracking explizite, informierte Zustimmung
Recht auf Auskunft + Löschung Bürger können ihre Daten einsehen und löschen lassen

Seit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG, 2021) ist klar:

Häufige Verletzungen auf Stadt-Websites

In AmtsScore-Methodik (Dimension 8)

AmtsScore prüft pro Stadt-Website:

Das gibt einen guten Indikator, aber ersetzt nicht eine vollständige Datenschutz-Prüfung.

Quellen