OZG — Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch ßber Verwaltungsportale anzubieten. Ursprßngliche Frist: Ende 2022. Praktisch nicht eingehalten.

Die 575 Leistungen

Das ursprßngliche OZG (2017) zählte 575 OZG-Leistungen in 14 Themenfeldern (Familie, Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Bauen, Steuern, etc.). Diese sollten bis 2022 vollständig digital verfßgbar sein.

Realität Ende 2022: Nur ein Bruchteil der Leistungen war in allen Ländern flächendeckend nutzbar.

OZG 2.0 (2024): Reform-Gesetz mit neuen Strukturen, Once-Only-Prinzip, Pflicht zur Bereitstellung Ăźber das Bundesportal.

Reifegrade

OZG-Leistungen werden in vier Reifestufen klassifiziert:

Stufe Bedeutung
0 Keine elektronische Information
1 Information online verfĂźgbar
2 Antrag online ausfĂźllbar (PDF, Formular)
3 Vollständig digital, mit Authentifizierung
4 Once-Only, Daten werden registerĂźbergreifend genutzt

OZG-konform vs. wirklich digital

"OZG-konform" laut Selbstauskunft heißt oft nur Stufe 1 oder 2 — Information online, vielleicht ein PDF zum Download. Echte digitale Bürger-Erfahrung beginnt erst ab Stufe 3.

Das ist genau die Lücke, die AmtsScore misst: Was steht tatsächlich auf der Website? — unabhängig von OZG-Status-Selbstmeldungen.

In AmtsScore-Methodik

Geplant für v1+: Eigene Dimension "OZG-Reifegrad pro Top-Leistung pro Stadt". Automatisierte Klassifikation der OZG-Reifestufe für die häufigsten 10–20 Bürger-Anliegen (Anmelden, Personalausweis, Halteverbot, Gewerbeanmeldung, ...).

Aktuell deckt AmtsScore v0.1 verwandte Aspekte ab:

Quellen