eID — Elektronischer Identitätsnachweis
Die eID-Funktion des deutschen Personalausweises (seit 2010) ermöglicht es Bürger:innen, sich online sicher gegenüber Verwaltungen und Unternehmen zu authentifizieren — ohne Brief, ohne Identitätsprüfung beim Schalter.
Wie es funktioniert
- Personalausweis (oder eAT, eID-Karte) auf NFC-fähiges Smartphone legen
- AusweisApp öffnet, PIN eingeben
- Stadt-/Bund-Portal bekommt verifizierte Identität (Name, Adresse, Geburtstag, ...) ohne Schalter-Besuch
Voraussetzungen:
- eID-aktivierter Personalausweis (Standard seit 2017)
- AusweisApp installiert
- NFC-Smartphone oder Kartenlesegerät
Realität der Nutzung
Trotz 14 Jahren Verfügbarkeit ist die eID-Nutzung gering. Gründe:
- Kein flächendeckender Bedarf — die meisten Verwaltungs-Leistungen sind nicht voll digital (siehe OZG)
- PIN-Hürde — viele Bürger:innen kennen ihre eID-PIN nicht
- Komplexität — App-Setup, NFC-Geräte
- Verfügbarkeit-Streuung — manche Stadt-Portale unterstützen eID, andere nicht
OZG 2.0 (2024) verstärkt die eID-Pflicht für Leistungen ab Reifestufe 3.
eID-Akzeptanzstelle vs. eID-Bürger
Eine Stadt-Website ist eine eID-Akzeptanzstelle, wenn sie für mindestens eine Leistung den Personalausweis-Online akzeptiert. AmtsScore-relevante Frage: Wie viele OZG-Leistungen einer Stadt unterstützen eID?
In AmtsScore-Methodik
Geplant für v1+: Dimension "eID-Coverage" — Anteil der Online-Dienstleistungen, die eID-Authentifizierung anbieten. Erkennbar an der NPA-Schaltfläche / AusweisApp-Integration auf der jeweiligen Antrags-Seite.