Registermodernisierung

Die deutsche Registermodernisierung soll das EU-weite Once-Only-Prinzip umsetzen: Bürger:innen geben Behörden ihre Daten nur einmal — alle anderen Behörden ziehen sie aus dem zuständigen Register.

Status quo (was BĂźrger heute erleben)

Beim Halteverbot-Antrag werden Name, Adresse, Geburtsdatum eingegeben. Bei der Kfz-Zulassung wieder. Beim Gewerbeantrag erneut. Bei der Steuererklärung nochmals. Jedes Register hat seine eigene Datenbasis, oft veraltet.

Once-Only-Prinzip

Mit Registermodernisierung:

  1. BĂźrger gibt Daten einmal beim BĂźrgeramt ab (Anmeldung Wohnsitz)
  2. Bundesmelderegister speichert
  3. Bei zukßnftigen Anträgen ruft das Stadt-Portal die Daten aus dem Bundesmelderegister automatisch ab
  4. Bßrger bestätigt nur, ändert nichts

Identifikationsnummer

Voraussetzung: eine eindeutige Identifikationsnummer pro Bürger:in, die quer durch alle Register verwendet wird. In DE: Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als Hauptkandidat — kontrovers diskutiert wegen Datenschutz-Bedenken.

Realität

Registermodernisierungsgesetz von 2021. Umsetzungsfrist 2025 — nicht vollständig eingehalten. Pilotbetrieb läuft, flächendeckende Nutzung steht noch aus.

In AmtsScore-Methodik

Geplant für v2+: Dimension "Once-Only-Bereitstellung" — Anteil der Antragsformulare einer Stadt, die durch Register-Anbindung Daten vorbefüllen statt manuell vom Bürger einzufordern.

Aktuell schwer messbar — die Register-Anbindung passiert serverseitig, ist von außen nicht direkt sichtbar. Aber: das Vorhandensein einer "Daten vorausgefüllt"-Erfahrung ist sichtbar.

Quellen