Registermodernisierung
Die deutsche Registermodernisierung soll das EU-weite Once-Only-Prinzip umsetzen: BĂźrger:innen geben BehĂśrden ihre Daten nur einmal â alle anderen BehĂśrden ziehen sie aus dem zuständigen Register.
Status quo (was BĂźrger heute erleben)
Beim Halteverbot-Antrag werden Name, Adresse, Geburtsdatum eingegeben. Bei der Kfz-Zulassung wieder. Beim Gewerbeantrag erneut. Bei der Steuererklärung nochmals. Jedes Register hat seine eigene Datenbasis, oft veraltet.
Once-Only-Prinzip
Mit Registermodernisierung:
- BĂźrger gibt Daten einmal beim BĂźrgeramt ab (Anmeldung Wohnsitz)
- Bundesmelderegister speichert
- Bei zukßnftigen Anträgen ruft das Stadt-Portal die Daten aus dem Bundesmelderegister automatisch ab
- Bßrger bestätigt nur, ändert nichts
Identifikationsnummer
Voraussetzung: eine eindeutige Identifikationsnummer pro BĂźrger:in, die quer durch alle Register verwendet wird. In DE: Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als Hauptkandidat â kontrovers diskutiert wegen Datenschutz-Bedenken.
Realität
Registermodernisierungsgesetz von 2021. Umsetzungsfrist 2025 â nicht vollständig eingehalten. Pilotbetrieb läuft, flächendeckende Nutzung steht noch aus.
In AmtsScore-Methodik
Geplant fĂźr v2+: Dimension "Once-Only-Bereitstellung" â Anteil der Antragsformulare einer Stadt, die durch Register-Anbindung Daten vorbefĂźllen statt manuell vom BĂźrger einzufordern.
Aktuell schwer messbar â die Register-Anbindung passiert serverseitig, ist von auĂen nicht direkt sichtbar. Aber: das Vorhandensein einer "Daten vorausgefĂźllt"-Erfahrung ist sichtbar.